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Diskussion:Rechtsanwaltskammer

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von R2Dine in Abschnitt Überarbeitung nötig

Überarbeitung nötig

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Der Artikel unterscheidet nicht zwischen Anwaltskammern als Körperschaften döR mit Zwangsmitgliedschaft und Anwaltsvereinen als freiwilligen Zusammenschlüssen in der Rechtsform des e.V. Im übrigen Redundanz hinsichtlich Rechtsanwaltskammer (Deutschland). R2Dine (Diskussion) 17:23, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten